Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen VOB/A

Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informieren die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rositz als Auftraggeber über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungennach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

 

Die Information enthält folgende Angaben:

  • Auftraggeber

  • Auftragsgegenstand

  • Ort der Ausführung

  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung

  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung

 

Gemeinde Rositz