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Neue Regelungen zum Untersuchungsberechtigungsschein

Verwaltungsgemeinschaft Rositz, den 17.​12.​2024

Neue Regelungen zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsschein

Das Einwohnermeldeamt ist ab dem 01.01.2025 nicht mehr für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins zuständig.

 

Die neue Verfahrensweise finden Sie <HIER<

 
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