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Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer

Verwaltungsgemeinschaft Rositz, den 08. 05. 2023

Anpassung Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

 

Für die Gemeinden Lödla, Kriebitzsch, Monstab und Göhren wurden neue Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer) im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Nach der erfolgten Veröffentlichung der Haushaltssatzungen werden nun die Änderungsbescheide versendet.

 

Gemeinde

Art der Steuer

Hebesatz alt

Hebesatz ab 01.01.2023

Lödla

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

270 v.H.

400 v.H.

350 v.H.

301 v.H.

405 v.H.

400 v.H.

Kriebitzsch

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

270 v.H.

390 v.H.

375 v.H.

302 v.H.

404 v.H.

400 v.H.

Monstab

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

250 v.H.

400 v.H.

300 v.H.

301 v.H.

405 v.H.

400 v.H.

Göhren

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

300 v.H.

400 v.H.

400 v.H.

301 v.H.

405 v.H.

400 v.H.

 

Bei Fragen können Sie sich an die VG Rositz, Fachbereich Steuern unter der Telefonnummer 034498/45432 wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Claudia Leibold

Kämmerin

 

Verwaltungsgemeinschaft Rositz

Altenburger Straße 48b

04617 Rositz

 

E-Mail:

Tel.: 034498 / 454-30

Fax: 034498 / 454-34

 
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