Neue Regelungen zum Untersuchungsberechtigungsschein
Verwaltungsgemeinschaft Rositz, den 17. 12. 2024
Neue Regelungen zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsschein
Das Einwohnermeldeamt ist ab dem 01.01.2025 nicht mehr für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins zuständig.
Die neue Verfahrensweise finden Sie <HIER<
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