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vergebene Aufträge

Auf dieser Seite geben wir vergebene Aufträge getrennt nach Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bekannt.

 

Bauleistungen

Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist nach der Auftragserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für sechs Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:

  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens

 

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  • vergebene Aufträge für beschränkte Ausschreibungen VOB

        

        Gemeinde Mehna

           - Erneuerung Ortsstraße Zweitschen, 3. BA, Straßenbauarbeiten, Kanalbauarbeiten

 

  • vergebene Aufträge für freihändige Vergabe

     

        Gemeinde Monstab

          - Erneuerung der Heizkesselanlage Kindertagesstätte Monstab, Ringstr. 15

 

        Gemeinde Starkenberg

         - Dacheindeckung Saal Naundorf


Dienst- und Lieferleistungen

Gemäß Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist nach Auftragserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 Abs. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für drei Monate zu informieren. Diese Information enthält folgende Angaben:

  • Namen des beauftragten Unternehmens
  • Verfahrensart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • vergebene Aufträge für Verhandlungsvergaben UVgO

 

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  • vergebene Aufträge für beschränkte Ausschreibung UVgO
  • vergebene Aufträge für Verhandlungsvergaben UVgO
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