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Schiedsstelle VG Rositz


Allgemeine Informationen

Aufforderung zur Bewerbung für die Wahl der Schiedsperson der Schiedsstele VG Rositz

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein. Die Gemeinden Göhren, Göllnitz, Kriebitzsch, Lödla, Mehna, Monstab, Rositz und Starkenberg haben durch entsprechende Willensbekundungen im Gemeinderat beschlossen, eine gemeinsame Schiedsstelle „VG Rositz“ mittels Zweckvereinbarung einzurichten.

Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten sowie Sühneverhandlungen in Strafsachen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre von der Gemeinschaftsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Nach der Wahl der Schiedspersonen erfolgt die Berufung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichtes Altenburg.

Mit der Vergrößerung des Schiedsamtsbezirkes sind Neuwahlen erforderlich.

 

Wir möchten uns auf diesem Weg bei den bisherigen Schiedspersonen der VG Rositz, Herrn Ronny Jescheke und Herrn Erhard Tschierske recht herzlich für ihr ehrenamtliches Engagement in den vergangenen Jahren bedanken.

 

Gleichzeitig werden alle an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinden aufrufen, sich für das Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmanns bis zum 30.09.2021 zu bewerben.

Hierzu sind folgende Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Rositz, Ordnungsamt, Altenburger Str. 48 B ,04617 Rositz einzureichen:

  1. Bewerbungsanschreiben mit aussagefähigen Angaben zum beruflichen Werdegang und zur Qualifikation
  2. Erklärung, dass Sie keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staats-Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR i.S.d. §6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach §6 Abs.5 dieses Gesetz gleichgestellte Person ausgeübt haben.
  3. Erklärung über die Eignung zur Ausübung des Schiedsamtes entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Im § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes wird die Eignung für das Schiedsamt wie folgt definiert:

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Nähere Auskünfte und die Einsicht in die entsprechenden Gesetzlichkeiten können Sie bei Herrn Fuchs während der Sprechzeiten der Verwaltung bzw. telefonisch unter 034498/45417 erhalten. Die Formulare zur Bewerbung finden sich auch im Internet unter www.vg-rositz.de /Amtliches/Formulare/Schiedsstelle

 

Anja Dallek

Vorsitzende VG Rositz


Ansprechpartner

Amt II - Hauptamt

 

Herr Heiko Fuchs
Telefon (034498) 454-17
Telefon (0151) 57222128


Formulare

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