Bürgerservice
Informationen des Einwohnermeldeamtes zum Untersuchungsberechtigungsschein
Neue Regeln zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert.
Die Meldebehörden sind nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.
Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung
• Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins Online (https://verbraucherschutz.thueringen.de/)
• Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Str. 9
07548 Gera
Tel.: 0361-57-3821100
E-Mail:
Informationen des Einwohnermeldeamtes zum Personalausweis und Reisepass
Formulare finden Sie >HIER<
Einwilligung zur Veröffentlichung meiner persönlichen Daten zum Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Rositz "Gemeinderundschau"
> Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Alterjubiläen
> Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Ehejubiläen
Wohnungsgeberbescheinigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG)
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde elektronisch zu bestätigen.
Formular für eine Wohnungsgeberbescheinigung
Führungszeugnis online beantragen - in nur 6 Schritten
Broschüre online Beantragung Führungszeugnis
LINK zur Webseite des Bundesamtes für Justiz >HIER<
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