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Bürgerservice

Informationen des Einwohnermeldeamtes zum Untersuchungsberechtigungsschein

Neue Regeln zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins

Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert. 

Die Meldebehörden sind nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig. 

Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig. 

Möglichkeiten der Beantragung 

• Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins Online (https://verbraucherschutz.thueringen.de/

• Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim

 

  Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

  Regionalinspektion Ostthüringen

  Otto-Dix-Str. 9

  07548 Gera

  Tel.: 0361-57-3821100

  E-Mail:

  

 

Informationen des Einwohnermeldeamtes zum Personalausweis und Reisepass

Formulare finden Sie >HIER<

 


Einwilligung zur Veröffentlichung meiner persönlichen Daten zum Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Rositz "Gemeinderundschau"

> Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Alterjubiläen

> Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Ehejubiläen


Wohnungsgeberbescheinigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG)

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde elektronisch zu bestätigen.

 

Formular für eine  Wohnungsgeberbescheinigung


Führungszeugnis online beantragen - in nur 6 Schritten

Broschüre online Beantragung Führungszeugnis

 

LINK zur Webseite des Bundesamtes für Justiz >HIER<


 

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