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Neue Regelungen zum Untersuchungsberechtigungsschein

Verwaltungsgemeinschaft Rositz, den 17. 12. 2024

Neue Regelungen zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsschein

Das Einwohnermeldeamt ist ab dem 01.01.2025 nicht mehr für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins zuständig.

 

Die neue Verfahrensweise finden Sie <HIER<

 
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