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kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Rositz

Gemeinsam planen – für eine zukunftssichere Wärmeversorgung

Wie werden unsere Gebäude in Zukunft beheizt? Welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung gibt es vor Ort? Und welche Rolle können erneuerbare Energien, Wärmenetze oder andere Wärmequellen in unserer Region spielen?

 

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die kommunale Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Rositz.

 

Die Wärmeplanung wird für die acht Mitgliedsgemeinden

Göhren · Göllnitz · Kriebitzsch · Lödla · Mehna · Monstab · Rositz · Starkenberg

gemeinsam erarbeitet.

 

Die Planung hat am 15. April 2026 begonnen. Mit der Erstellung wurde die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH beauftragt. Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist derzeit für September 2027 vorgesehen.

 

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung unserer Gemeinden.

Dabei wird untersucht,

  • wie die Wärmeversorgung heute aussieht,

  • wie viel Wärme in den einzelnen Bereichen benötigt wird,

  • welche Energiequellen und Potenziale vor Ort vorhanden sind,

  • wo beispielsweise Wärmenetze sinnvoll sein könnten,

  • welche Gebiete eher für eine dezentrale Wärmeversorgung geeignet sind,

  • welche Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme bestehen und

  • welche Schritte in den kommenden Jahren sinnvoll und umsetzbar sind.

Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in der VG Rositz zu schaffen.

Die Wärmeplanung betrachtet dabei nicht nur einzelne Gebäude, sondern das gesamte Gebiet der beteiligten Gemeinden.

 

Warum wird die Wärmeplanung durchgeführt?

Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen. In Thüringen wurde die Aufgabe durch das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz ausgestaltet. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

Die VG Rositz hat sich auf den Weg gemacht, die Wärmeplanung bereits früher abzuschließen. Der geplante Abschluss im September 2027 liegt damit innerhalb der gesetzlichen Frist.

Die Wärmeplanung soll insbesondere dabei helfen, langfristig eine verlässliche, nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und gleichzeitig die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

 

Was wird im Rahmen der Wärmeplanung untersucht?

Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten.

 

1. Bestandsanalyse – Wie sieht die Wärmeversorgung heute aus?

Zunächst wird der aktuelle Zustand untersucht.

Dabei werden unter anderem betrachtet:

  • Gebäudestrukturen und Gebäudenutzungen

  • Wärmebedarfe und Wärmeverbräuche

  • vorhandene Heizungs- und Versorgungssysteme

  • bestehende Wärme- und Gasnetze

  • vorhandene Energieinfrastrukturen

  • heutige Energieträger und deren Einsatz

So entsteht ein Bild davon, wo und wie in der VG Rositz heute Wärme benötigt und bereitgestellt wird.

Für die Wärmeplanung können verschiedene Datenquellen genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Daten von Energieversorgern und Netzbetreibern sowie weitere für die Planung erforderliche Informationen. Das Wärmeplanungsgesetz ermöglicht den planungsverantwortlichen Stellen die Verarbeitung entsprechender Daten, soweit dies für die Durchführung der Wärmeplanung erforderlich ist.

 

2. Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es vor Ort?

Anschließend wird untersucht, welche Potenziale für die zukünftige Wärmeversorgung vorhanden sind.

Dabei können beispielsweise betrachtet werden:

  • Solarenergie und Solarthermie

  • Geothermie

  • Umweltwärme

  • Biomasse

  • unvermeidbare Abwärme

  • Potenziale für Wärmenetze

Die Untersuchung soll zeigen, welche Lösungen unter den örtlichen Bedingungen grundsätzlich möglich und sinnvoll sein können.

 

3. Zukünftige Wärmeversorgung – Welche Wege sind denkbar?

Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse werden verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet.

Dabei geht es unter anderem um die Frage:

Welche Art der Wärmeversorgung könnte in welchem Gebiet langfristig geeignet sein?

Je nach örtlichen Gegebenheiten können dabei unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen – beispielsweise eine dezentrale Versorgung einzelner Gebäude oder Gebiete, Wärmenetze oder die Nutzung verschiedener erneuerbarer Wärmequellen.

Die Wärmeplanung ist dabei ergebnisoffen. Es steht also nicht von Beginn an fest, welche Technologie oder welche Wärmeversorgung für ein bestimmtes Gebiet vorgesehen wird.

 

4. Maßnahmen und Umsetzung

Zum Abschluss werden konkrete Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen entwickelt.

Dabei soll der Wärmeplan nicht nur beschreiben, wie die Wärmeversorgung langfristig aussehen könnte. Er soll auch aufzeigen, welche Schritte auf dem Weg dorthin sinnvoll sind und wer an deren Umsetzung beteiligt sein kann.

 

Was bedeutet die Wärmeplanung für mich als Bürgerin oder Bürger?

Diese Frage ist für viele Menschen besonders wichtig.

  • Muss ich jetzt meine Heizung austauschen?

Nein.

Die laufende kommunale Wärmeplanung bedeutet nicht, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer jetzt aufgrund der Wärmeplanung ihre Heizung austauschen müssen.

Der Wärmeplan ist zunächst ein strategisches Planungsinstrument. Er legt nicht für jedes einzelne Gebäude eine bestimmte Heizungsart fest und begründet grundsätzlich keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen.

  • Bekomme ich automatisch einen Anschluss an ein Wärmenetz?

Nein.

Aus der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung folgt nicht automatisch der Bau eines Wärmenetzes.

Im Rahmen der Planung wird vielmehr untersucht, ob und wo Wärmenetze unter den örtlichen Bedingungen sinnvoll und wirtschaftlich in Betracht kommen könnten.

Ob später tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird, hängt von weiteren Untersuchungen, Entscheidungen und konkreten Projekten ab.

  • Kann ich aus der Wärmeplanung schon heute erfahren, welche Heizung ich später haben muss?

Nein.

Die Wärmeplanung soll langfristige Orientierung geben. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Energieberatung für ein einzelnes Gebäude.

Die konkreten Möglichkeiten können beispielsweise vom Gebäudetyp, vom Wärmebedarf, vom Bauzustand, vom Standort und von der Entwicklung der örtlichen Infrastruktur abhängen.

Deshalb gilt: Bitte warten Sie mit größeren Investitionsentscheidungen nicht allein auf den Wärmeplan, sondern lassen Sie sich bei konkreten Fragen individuell beraten.

 

Was bringt die Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern?

Die Wärmeplanung soll langfristig mehr Orientierung schaffen.

Sie kann beispielsweise Antworten auf folgende Fragen vorbereiten:

  • Wo könnten künftig Wärmenetze entstehen?

  • Wo sind dezentrale Lösungen voraussichtlich sinnvoll?

  • Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen in unserer Region zur Verfügung?

  • Wo bestehen Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme?

  • Wie kann der Wärmebedarf langfristig reduziert werden?

  • Welche Infrastruktur muss möglicherweise weiterentwickelt werden?

  • Welche Maßnahmen können die Gemeinden selbst anstoßen?

Damit soll die Wärmeplanung eine Orientierung für zukünftige Investitions- und Infrastrukturentscheidungen geben.

 

Die Wärmeplanung ist keine Detailplanung für jedes Grundstück

Ein wichtiger Hinweis:

Die kommunale Wärmeplanung betrachtet die Wärmeversorgung auf Ebene der Gemeinden und Teilgebiete. Sie ist keine individuelle Energieberatung und ersetzt keine konkrete Planung für ein einzelnes Wohn- oder Gewerbegebäude.

Auch wenn ein Gebiet beispielsweise als geeignet für ein Wärmenetz betrachtet wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass jedes Gebäude dort tatsächlich angeschlossen wird.

Konkrete Entscheidungen über den Bau oder Ausbau von Wärmeinfrastruktur müssen gegebenenfalls in weiteren Planungsschritten getroffen werden.

 

Wo stehen wir aktuell?

15. April 2026
Start der kommunalen Wärmeplanung für die VG Rositz

2026 / 2027
Erarbeitung der Bestands- und Potenzialanalysen sowie Entwicklung möglicher Zukunftsszenarien

2027
Ausarbeitung der Maßnahmen und der Umsetzungsstrategie sowie weitere Abstimmungen und Beteiligung

September 2027
Geplanter Abschluss der kommunalen Wärmeplanung

Über den weiteren Projektverlauf und wichtige Zwischenergebnisse wird die Verwaltungsgemeinschaft auf dieser Seite informieren.

 

Wer erstellt den Wärmeplan?

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde die

KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH

beauftragt.

Die KEM verfügt über Erfahrung bei der Erstellung kommunaler Wärmeplanungen, sowie kommunaler Eneregieberatung und führt entsprechende Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Entwicklung von Versorgungsszenarien und Maßnahmen durch.

Die Verwaltungsgemeinschaft Rositz steuert und begeleitet den Planungsprozess gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden und den relevanten Akteuren vor Ort.

 

Beteiligung und Information

Eine erfolgreiche Wärmeplanung lebt von guten Informationen und dem Austausch mit den Menschen vor Ort.

Im Laufe des Planungsprozesses können daher insbesondere

  • Bürgerinnen und Bürger,

  • Unternehmen und Gewerbebetriebe,

  • Energieversorger und Netzbetreiber,

  • Eigentümerinnen und Eigentümer,

  • weitere örtliche Akteure und

  • Träger öffentlicher Belange

in geeigneter Form einbezogen werden.

Sobald konkrete Möglichkeiten zur Information und Beteiligung feststehen, werden wir hier und in der Gemeinderundschau darüber informieren.

 

Häufig gestellte Fragen

Sind die Ergebnisse der Wärmeplanung für mich verpflichtend?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine, für die Kommune verpflichtende Aufgabe. Der daraus entstehende Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und begründet für Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen.

Wird es in der VG Rositz künftig ein Wärmenetz geben?

Das steht derzeit noch nicht fest. Genau diese Frage ist Gegenstand der Untersuchungen. Die Wärmeplanung ist ergebnisoffen.

Muss ich mit meiner Heizungsentscheidung warten, bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist?

Nicht zwingend. Wer aktuell eine neue Heizung benötigt oder eine Modernisierung plant, sollte sich unabhängig davon fachkundig beraten lassen. Die kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige Betrachtung und keine individuelle Gebäudeplanung.

Kann die Wärmeplanung später noch geändert werden?

Ja. Die Wärmeversorgung und die technischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich verändern. Wärmepläne sind deshalb keine einmalige Betrachtung, sondern werden aller 5 Jahre neu betrachtet und fortgeschrieben.

Wo bekomme ich individuelle Beratung zu meiner Heizung?

Die kommunale Wärmeplanung kann keine individuelle Energieberatung für ein einzelnes Gebäude ersetzen. Bei konkreten Modernisierungs- oder Investitionsentscheidungen empfiehlt sich eine unabhängige Energieberatung.

 

Unser Ziel

Die kommunale Wärmeplanung soll eine Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung in der VG Rositz schaffen.

Dabei geht es nicht darum, heute bereits jede zukünftige Entscheidung festzulegen. Vielmehr wollen wir gemeinsam herausfinden, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen, welche Lösungen langfristig sinnvoll sein können und welche Schritte für eine sichere und zukunftsfähige Wärmeversorgung notwendig sind.

Wir informieren fortlaufend über den Stand der Planung, wichtige Termine und weitere Beteiligungsmöglichkeiten.

Verwaltungsgemeinschaft Rositz
Altenburger Straße 48 b
04617 Rositz
Telefon: 034498 454-25
E-Mail: 

 

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